Flugplatzordnung der MFG Löffingen e.V. |
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1. Jeder Modellpilot
hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche
Sicherheit und
Ordnung, insbesondere andere Personen und
Sachen sowie die
Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet werden.
Das An und
Überfliegen von Personen und Tieren ist untersagt.
2. Allgemeine
Verhaltensregeln
a.
Jeder Pilot hat
seinen gültigen Versicherungsnachweis, beim Betrieb von
Verbrennungsmotoren
die notwendigen
Lärmpässe mit
zuführen und auf Verlangen der Polizei, Angehörigen der
Luftaufsichtsbehörden sowie
Vorstandsmitgliedern
oder dem Flugleiter vorzulegen.
b.
Das Steuern von
Flugmodellen unter Alkohol und Drogeneinfluss ist untersagt.
c.
Gemäß den Ausweichregeln im Flugverkehr haben Flugmodelle allen anderen
Teilnehmern am Luftverkehr auszuweichen.
d.
Der Flugbetrieb darf
nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an
einer Unterweisung in
lebensrettenden
Sofortmaßnahmen oder an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen
hat. Es muss eine Erste-Hilfe
Ausrüstung zur
Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in PKW vor
geschriebenen Ausrüstung entspricht.
3. Flugleiter
a.
Bei Anwesenheit von
einem oder mehreren betriebsbereiten Modell/en ist auf dem Platz ein
Flugleiter zu benennen. Der
Flugleiter hat den
Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend
eingreifen. Verstöße gegen die
Flugplatzordnung
kann der Flugleiter mit einem Flugverbot oder Platzverweis ahnden und
teilt dieses dem Vorstand mit.
b.
Während der
Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Flugmodell steuern. Will der
Flugleiter selbst ein Modell steuern, muss
er die Flugleitung
vorab einer anderen Person übertragen. Die Flugleitertätigkeit ist mit
Anfangs und Endzeit im
Flugleitertagebericht einzutragen.
c.
Der Flugleiter muss
über 18 Jahre alt sein und die Bestimmungen der Aufstiegsgenehmigung und
diese Flugplatzordnung
kennen und im Besitz
der
"Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen"
gemäß § 21a
Abs. 4 Satz 3 Nr. 3
der Luftverkehrs-Ordnung sein.
4.
Flugleitertagesbericht
a.
Auch bei Flugbetrieb
ist der Flugleitertagesbericht von den Piloten auszufüllen. Der
Bericht muss auf jeden Fall das
Datum, die Namen der
Piloten und die Zeiträume enthalten, in denen die Piloten am Flugbetrieb
teilgenommen haben.
Der Pilot welcher
zuerst am Platz war wird in der Regel bei Zunehmenden Betrieb die
Flugleitung übernehmen.
b.
Besondere
Vorkommnisse wie Außenlandungen oder Abstürze sind in den
Flugleitertagesbericht einzutragen.
c.
Bei allen
Vorkommnissen mit Personen, Sach und/oder Flurschäden sind Uhrzeit,
Schaden, Verursacher schriftlich
festzuhalten, ggf.
Polizei und/ oder die Rettung zurufen. Telefon Nr. 112 Der
Vorstand ist zu verständigen.
5.
Flugbetriebszeiten für Modelle mit Verbrennungsmotoren
Von Dienstag bis
Samstag . 10 Uhr-12 Uhr und 14,30
Uhr-19,30 Uhr
an drei Sonntagen im
Monat 10 Uhr-12 Uhr und 14,30
Uhr-19,30 Uhr
Für Flugmodelle mit
Elektromotoren oder ohne Antrieb gelten die Flugzeiten nicht.
6. Flugraum
a.
Jeder Modellpilot
hat den vorgegebenen Flugraum einzuhalten. Der
Lageplan des
Flugraumes ist gut sichtbar aufgehängt. Ein Windsack ist aufzuhängen.
7. Zugelassene
Flugmodelle
a.
Der Flugplatz ist
für Segel,-Elektro und Verbrenner-Flugmodelle mit einem Maximalgewicht
von 20 kg zugelassen.
Pulsoantriebe und
Drohnen sind
untersagt. Modelle über 250 g unterliegen der Kennzeichnungspflicht.
b.
Die Modelle dürfen
nur mit Fernsteuerungen betrieben werden, die den Vorschriften der
Bundes-Netz Agentur entsprechen.
c.
Die Modelle müssen
in technisch einwandfreiem Zustand sein. Der Flugleiter ist berechtigt
mangelhafte Modelle vom
Flugbetrieb
auszuschließen.
8. Vorbereitungsraum
a.
Beim Starten von
Verbrennungsmotoren im Vorbereitungsraum ist darauf zu achten, dass sich
keine Personen vor und
neben dem
Propellerkreis befinden. Das Modell wird von einer zweiten Person
gehalten.
b.
Den Propellerstrahl
nach hinten so ausrichten dass keine Modelle beschädigt oder Personen
durch Abgase belästigt werden.
9. Zuschauer
Zuschauern ist das
Betreten der Start- und Landebahn während des Flugbetriebes untersagt.
Gerne können die Zuschauer auf den Bänken am Tisch platznehmen.
10. Start und
Landebahn
a.
Der Bereich der
Start und Landebahn darf nur zum Starten und Landen sowie ggf. zum
Entfernen gelandeter Modelle betreten
werden.
b.
Die am Flugbetrieb
teilnehmenden Piloten haben sich in einer Gruppe zusammen zu finden um
sich abstimmen zu können.
Start und Landung
sowie tiefe Überflüge werden mit," von links" oder" von rechts"
angesagt.
c.
Zeitgleich dürfen
nicht mehr als 2 Motormodelle mit Verbrennungsmotor am Flugbetrieb
teilnehmen,
Ausnahmen hiervon
bedürfen der
Zustimmung des Flugleiters.
d. Kein
Vereinsmitglied hat ein Anrecht darauf alleine zu fliegen. Sollte es aus
Sicht des Piloten erforderlich sein alleine zu fliegen,
ist das im Vorfeld
mit dem Flugleiter und/oder den Piloten abzusprechen.( Erstflug des
Modells)
11. Fahrzeuge
Das Befahren mit
Fahrzeugen des Modellflugplatzes im oberen Bereich Ist untersagt.
Fahrzeuge dürfen nur
im als Parkplatz vorgesehenen Teil des Flurstückes Nr. 1395 abgestellt
werden.
12. Gastflieger
Vereinsfremde
Piloten dürfen das Fluggelände nur nach Absprache mit dem Flugleiter
betreten und am Flugbetrieb teilnehmen,
wenn sie das
Formular für eine Tagesmitgliedschaft ausgefüllt haben und dem
Flugleiter das Vorhandensein einer gültigen
Haftpflichtversicherung belegen können. Die Tagesmitgliedschaft kostet
3,-€ Der Betrag ist an den Flugleiter zu entrichten und
wird eingetragen.
13. Sauberkeit des
Fluggeländes
Jeder Nutzer hat
seine Abfälle selbst zu Hause zu Entsorgen.
Alle sind für die
Sauberkeit auf dem Fluggelände mitverantwortlich.
14.
Aufstiegsgenehmigung
Es gelten zuerst die
Bedingungen und Auflagen der Aufstiegsgenehmigung Az. 24/52/5112,
geändert am 14.02.1984.
Ein vorsätzlicher
Verstoß gegen diese Flugplatzordnung stellt den Sachverhalt des
vereinsschädigenden Verhaltens
gemäß der Satzung
der MFG Löffingen e.V. dar.
Löffingen den
23.04.2023
Der Vorstand